Montag, 3. September 2007

Erst einmal der Begriff Detektiv

Die Wikipedia definiert den Detektiv folgendermaßen:
Ein Detektiv (v. lat. detegere = entdecken, aufdecken) oder auch Privatdetektiv oder Privatermittler ist eine Person, die im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen usw. Erkenntnisse und Informationen dokumentiert; insbesondere von gerichtsverwertbarem Beweismaterial.

Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des angelsächsischen private investigator oder private detective hervorgegangen. Da die Bezeichnung detective in angelsächsischen Ländern ein Dienstgrad bzw. eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden war und ist, haben damalige Privatdetektive den Unterschied damit klarstellen wollen.

Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sog. Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann freiberuflich oder in einer Detektei als Angestellter arbeiten.

Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz. Sie arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme und sind normale Gewerbetreibende.

Detektive arbeiten mitunter am Rande der Legalität, da sie für ihre alltägliche Arbeit Daten benötigen, die sich häufig nur über dunkle Kanäle beschaffen lassen. Oft setzt auch die legale Beschaffung das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus (z.B. Kfz-Halterermittlung), das nicht nachgewiesen werden kann. Auch während Observationen werden bisweilen diverse Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen.

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